AKTUELLES

 Archiv Einleitung

 

Mobilität

Unser Fuhrpark.

Stand: 30. Juli 2019

Europawahl 2019

"Noch nie war es so wichtig, für die Zukunft Europas zu stimmen. Denn das Herz Europas steht auf dem Spiel: Nationalistische und protektionistische Strömungen nehmen zu. Gesellschaften driften auseinander. Politische Grundwerte und Bündnisse stehen in Frage oder lösen sich auf. Wer weiterhin in einem weltoffenen Europa leben will, muss sich für den Zusammenhalt stark machen. Europa darf nicht scheitern!" (pulseofeurope.de). Eine Auffassung, die wir teilen.

Stand: 12. April 2019

 

weiter...

Klarstellung

Keine Nähe zur AFD oder anderen rechten Gruppierungen

Aus gegebenem Anlaß (Kölner Stadt Anzeiger vom 25. März 2019) möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, daß wir keine Beziehungen zur WvM oder Wolfgang von Moers unterhalten. Die Rechtsanwälte von Moers distanzieren sich von der AFD, deren Politik und jeglicher Intoleranz gegenüber Mitmenschen. Wir teilen nicht die Auffassung, daß die AFD ein Impulsgeber in der deutschen Poltik sei sondern sind vielmehr der Auffassung, daß die AFD in der deutschen und europäischen Politik nichts zu suchen hat.

Stand: 25. März 2019

weiter...

Gesellschaftsrecht

Ende der Limited

Inzwischen gilt es als gesichert, daß Tausende von britischen Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland ihre Existenzgrundlage nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU verlieren werden. Nach dem 29. März 2019 wären britische Limiteds nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Einzelunternehmen anzusehen mit der Folge, daß die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen für den Betreiber des Unternehmens entfällt. Es gibt diverse Wege diesen Verlust der Haftungsbeschränkung zu vermeiden. Angesichts der Kürze der Zeit und der mit dem EU-Austritt Großbritanniens noch verbunden Unsicherheiten ist es empfehlenswert, die Gesellschaftsanteile der Limited als Sacheinlage in eine neu zu gründende GmbH oder UG einzubringen.

Stand: 23. Oktober 2018

Bankrecht

Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherdarlehen

Der Bundesgerichtshof hat weitere Klauseln in Darlehensverträgen der Sparkassen für unwirksam erklärt (BGH Urteil vom 13.03.2018, Az.: XI ZR 291/16). Im entschiedenen Fall konnte der Verbraucher zwischen einer Variante mit Bearbeitungsprovision zu marktüblichem Zins und einer Variante ohne Bearbeitungsprovision zu einem günstigeren Zinssatz wählen. Diese Klausel ist unwirksam, soweit der Kunde die Variante mit Bearbeitungsprovision wählt. Er bekommt somit den günstigeren Zinssatz und kann die gezahlte Bearbeitungsprovision zzgl. Nutzungsersatz von der Sparkasse zurückfordern.

Stand: 9. Oktober 2018

Dieselskandal

Widerruf von Darlehensverträgen

Die Stiftung Warentest berichtet auf ihrer Internetseite über die Rechte von Verbrauchern im Dieselskandal, insbesondere über die Widerrufsmöglichkeit der Finanzierungs- und Leasingverträge. Es heißt dort: "Die Kredit- und Leasing­verträge fast aller Auto­banken sind fehler­haft. Folge: Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasing­vertrag finanziert haben, dürfen ihn zeitlich unbe­schränkt widerrufen. Sie können dann den Wagen zurück­geben und erhalten Anzahlung und Raten zurück. Im Gegen­zug müssen sie das Auto zurück­geben. Neu: Laut Land­gericht Ravens­burg müssen Auto­käufer mit nach 13. Juni 2014 geschlossenen Vertrag nicht einmal für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter zahlen (https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/)." Aufgrund der geltenden Rechtslage gilt mit dem Widerruf des Finanzierungs- oder Leasingvertrages auch der Auto-Kaufvertrag als widerrufen und das Fahrzeug kann zurückgegeben werden.

Stand: 5. Oktober 2018

Bankrecht

Unwirksamkeit Aufrechnungsverbot

Der Bundesgerichtshof verschärft seine Rechtsprechung gegenüber Banken weiter. Erneut hält eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen den Anforderungen des Bundesgerichtshofes nicht stand. Diesmal handelt es sich um die Einschränkung, daß Kunden nur mit Forderungen aufrechnen dürfen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Obwohl der Bundesgerichtshof diese Klausel noch in der Vergangenheit für wirksam gehalten hatte, hat er nun deren Unwirksamkeit mit entsprechend deutlicher Begründung festgestellt (BGH Urteil vom 20.03.2018, Az.: XI ZR 309/16). 

Stand: 5. Juni 2018

Laufstrecke Adenauer Weiher

Beschilderung

Das neue Schild für die Laufstrecke um den Decksteiner See und Adenauer Weiher ist fertig. Am Start der Laufstrecke weist ein größeres Schild auf die 10 km Laufstrecke und den genauen Laufweg hin. Dieses Schild hat nun die KölnerGrünStiftung in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln aufstellen lassen, nachdem wir die Kosten für das Schild übernommen haben. Der lokale Standort am Adenauer Weiher ist aus dem obigen Bild  ersichtlich.

Stand: 4. Oktober 2017

Firmenlauf

B2run Köln

Wie im vergangenen Jahr haben wir auch nach der Änderung des Modus wieder am früheren Firmenlauf teilgenommen. Das Team bestand aus Manfred Thoma, Gela Giashvili und Volker v. Moers (von rechts im Bild). Das Teamergebnis konnte trotz Verlängerung der Strecke nahezu gehalten werden. Da der sportliche Erfolg aber nicht im Vordergrund stand, war die Stimmung ohnehin ausgelassen.

Stand: 8. September 2017

Bankrecht

Widerruf von Darlehensverträgen, die nach 2010 geschlossen wurden

Das Landgericht Köln bestätigt mit Urteil vom 6. Juni 2017, Az.: 22 O 426/16, unsere Auffassung, daß die Aufsichtsbehörde im Darlehensvertrag genannt werden muß, wenn diese als Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung aufgeführt ist. Es ist nicht ausreichend, wenn die Angabe in dem standardisierten Merkblatt erfolgt, da dieses nicht Vertragsbestandteil ist. Damit sind auch nach März 2010 abgeschlossene Darlehensverträge widerruflich.

Stand: 9. Juni 2017

Bankrecht

Kontoführungsgebühren in Bausparverträgen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 9. Mai 2017, Az.: XI ZR 308/15, entschieden, daß Bausparkassen keine Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten nehmen dürfen. Im zu entscheidenden Falle hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die zum Versicherungskonzern Generali gehörende Badenia Bausparkasse Klage erhoben. Laut deren allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde eine Kontoführungsgebühr in Höhe von € 9,48 pro Jahr fällig, wenn der Bausparer das Bauspardarlehen ganz oder teilweise in Anspruch nahm. Diese Gebühren sind durchaus branchenüblich. Damit setzt der 11. Senat des Bundesgerichtshofes seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fort.

Stand: 11. Mai 2017

Bankrecht

Widerrufsbelehrungen

Der Bundesgerichtshof hat seine Anforderungen an Widerrufsbelehrungen erneut verschärft. In der jetzt erst erschienenen Begründung eines Urteils vom 22. November 2016, Az.: XI ZR 434/15, hält der Bundesgerichtshof eine Widerrufsbelehrung dann für unwirksam, wenn in der Widerrufsbelehrung die Angabe der Aufsichtsbehörde und des einzuhaltenden Verfahrens bei Kündigungen als Pflichtangabe gefordert wird, diese Pflichtangaben im Vertrag aber fehlen. Damit sind erneut eine Vielzahl von Verträgen, die Kunden bei Sparkassen abgeschlossen haben, auch heute noch widerruflich, da gerade Sparkassen diese fehlerhafte Form der Widerrufsbelehrung gerne verwendet haben.


Stand: 20. Februar 2017
 

Gesellschaftsrecht

Limited

Die englische Limited wird für inländische Unternehmer zunehmend uninteressanter. Nachdem der deutsche Gesetzgeber vor einigen Jahren mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bereits eine Alternative geschaffen hat, will der Bundesgerichtshof nun auch die strengen Haftungsmaßstäbe des GmbH-Gesetzes - namentich § 64 GmbHG - auf den direcor einer Limited anwenden, wenn das Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet wird (BGH Urteil vom 15.03.2016, Az.: II ZR 119/14). Ein Vorteil der Limited ist damit kaum noch ersichtlich. Außerdem ist nach wie vor völlig ungeklärt, was mit diesen Gesellschaften geschehen wird, wenn Großbritannien aus der Europäischen Union austreten wird.
 
Stand: 27. Januar 2017

Bankrecht

Auslegung von Vergleichen

Als Jurist erlebt man ja dank Kölner Gerichte immer wieder Sternstunden der Jurisprudenz. In dem jetzt dem Oberlandesgericht Köln vorliegenden Fall haben die Parteien vereinbart: "Die Beklagte gibt nach Zahlungseingang ..... alle Sicherheiten zu den Darlehensverträgen  ...... frei." Soweit so gut. Aber wer jetzt meint, daß die Beklagte nach Zahlungseingang tatsächlich "alle" Sicherheiten freigeben muß, der sieht sich getäuscht. Auch das Oberlandesgericht Köln meint, daß "alle Sicherheiten" eben nicht alle sind, sondern der Begriff "alle" ist auszulegen. Alle meint so das Oberlandesgericht Köln (Beschluß vom 29.12.2016, Az.: 13 U 71/16), daß "eine summenmäßige Korrelation zwischen der Freigabe der Sicherheiten und der Ablösesumme" vorliegen muß. Absurd, denn wenn die Vergleichsparteien eine summenmäßige Korrelation zwischen Ablösesumme und Freigabe gewollt hätten, hätten sie dies wohl in den Vergleich reingeschrieben und nicht den Begriff "alle" benutzt.

Stand: 25. Januar 2017

Bankrecht

Widerrufsbelehrung

Gestern bestätigte das Landgericht Köln in einer mündlichen Verhandlung gegenüber den Rechtsanwälten der Sparkasse KölnBonn, daß man sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur fehlenden Angabe der Aufsichtsbehörde in der Widerrufsbelehrung anschließen werde. Der Bundesgerichtshof hatte eine Widerrufsbelehrung scheitern lassen, weil die Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde in der Belehrung gefordert war, sich aus den Angaben im Darlehensvertrag aber nicht ergab. Damit waren nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. November 2016, Az.: XI ZR 434/15, die eigenen Vorgaben der Sparkasse für einen Beginn der Widerrufsfrist nicht erfüllt und der Widerruf somit noch möglich. Obschon die Begründung dieses Urteiles noch nicht vorliegt, wird das Landgericht Köln sich dieser Rechtsprechung anschließen.

Stand: 13. Januar 2017

Bankrecht

Widerrufsbelehrung

Der Bundesgerichtshof läßt erstmalig eine jüngere Widerrufsbelehrung scheitern. Im fraglichen Fall hatte eine Bank die Aufzählung der Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung geändert und die Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde gefordert. Aus den Angaben im Darlehensvertrag ergab sich dann diese Aufsichtsbehörde aber gerade nicht. Damit waren nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. November 2016, Az.: XI ZR 434/15, die eigenen Vorgaben der Sparkasse für einen Beginn der Widerrufsfrist nicht erfüllt und der Widerruf somit noch möglich.

Stand: 23. November 2016

Gesellschaftsrecht

Zukunft der Limited

Durch den BREXIT steht die Zukunft der Limited in Deutschland auf dem Spiel. Ob englische Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland nach dem BREXIT noch im Inland unter den bisherigen Voraussetzungen aktiv werden können, ist mit erheblicher Rechtsunsicherheit behaftet. Die Bestimmungen ausländischer Gesellschaften werden in Deutschland nur aufgrund der Art. 49, 54 AEUV von hiesigen Gerichten anerkannt. Alle anderen, nicht europäischen Gesellschaften werden nach der Sitztheorie behandelt, d.h. liegt der Verwaltungssitz in Deutschland, muß eine ausländische Gesellschaft den Voraussetzungen des deutschen Gesellschaftsrechts genügen. Eine britische Limited könnte also nach dem BREXIT von deutschen Gerichten als oHG oder GbR angesehen werden mit der Folge, daß die Gesellschafter persönlich haften.

Ähnliche Unsicherheiten bestehen für europäische Gesellschaften (SE und SCE) soweit sie ihren Sitz in Gruoßbritannien haben.

Stand: 16. September 2016

Bankrecht

Abzugsbeträge bei Förderdarlehen

Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluß vom 16. Februar 2016, Az.: XI ZR 96/15, festgestellt, daß Vereinbarungen über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen in Höhe von mehr als 1% des Darlehensnennbetrages im Falle der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens unwirksam sind. Im entschiedenen Fall hatte die Förderbank einen Abzugsbetrag von 4% des Darlehensnennbetrages als Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Darlehensnehmer vereinbart, was der Bundesgerichtshof für unzulässig hielt. Dies betrifft alle Förderdarlehen, die nach Inkraftttreten der Verbraucherkreditrichtlinie am 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Stand: 29. Juli 2016

Kölner Kultur Paten 2016

Urkundenvergabe

Am 12. Juli 2016 ist Herr Rechtsanwalt Volker v. Moers für seine ehrenamtliche Tätigkeit im Kölner Künstler Theater e.V. als dessen Vorsitzender und für das Kölner Künstler Theater als deren beratender Rechtsanwalt mit der Ehrung zum Kölner Kultur Pate ausgezeichnet worden. Im Rahmen der Veranstaltung wurden weitere Anwesende entsprechend geehrt. Die Übergabe der Urkunden erfolgte durch den Bürgermeister Andreas Wolter an gut 40 ehrenamtliche Unterstützer Kölner Kultur. Zu den Kölner Kultur Paten gehören so namhafte Unternehmen und Organisationen wie Ford und DLR. Der Kollege v. Moers wurde inzwischen zum dritten Mal als Kölner Kultur Pate ausgezeichnet.

Stand: 28. Juli 2016

weiter...

Bankrecht

Widerrufsbelehrungen Sparkassen

ACHTUNG: Nachdem das Oberlandesgericht Köln die gebräuchlichste Widerrufsbelehrung der Sparkassen in den Jahren 2002 bis 2008 bereits durch Urteil im November 2015 für unwirksam erklärt hatte, hat auch die seit Anfang  2009 bis Mitte 2010 von den Sparkassen üblicherweise verwendete geänderte Widerrufsbelehrung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Schiffbruch erlitten. Mit Urteil vom 13. Mai 2016, Az.: I-17 U 182/15, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auch diese Belehrung für nicht ausreichend erachtet. Sparkassenkunden, die ihre Verträge bis Mitte 2010 abgeschlossen haben, sollten daher dringend einen Widerruf prüfen, da diese Möglichkeit mit dem 21. Juni  2016 ausläuft.

Stand: 16. Juni 2016

Bankrecht

Widerrufsbelehrungen/Rückabwicklung

Das brandenburgische Oberlandesgericht hat durch Urteil vom 1. Juni 2016, Az.: 4 U 125/15, die Zulässigkeit und Begründetheit unserer Leistungsanträge bestätigt. Zuvor hatte dies bereits das Landgericht Aachen so gesehen. Danach müssen die Banken alle Sicherheiten Zug-um-Zug gegen die Rückzahlung der Darlehenssumme an die Darlehensnehmer herausgeben. Für den Darlehensnehmer bedeutet dies, daß er auf die Darlehenssumme keine Zinsen mehr zahlen muß, wenn er diesen Austausch mit dem Widerruf angeboten und im übrigen die Aufrechnung erklärt hat.

Stand: 15. Juni 2016

Bankrecht

Widerrufsbelehrung der VR-Banken

Das Landgericht Köln hat sich heute der bereits früher geäußerten Auffassung des Oberlandesgerichtes Stuttgart angeschlossen, daß die von den Volks- und Raiffeisenbanken in vielen Fällen benutzte Widerrufsbelehrung nicht korrekt sei. In den Belehrungen hieß es, daß der Verbraucher seine "Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)" widerrufen könne. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte bereits mit Urteil vom 21. Juli 2015 diesen Belehrungstext als nicht ausreichend angesehen. Dem hat sich das Landgericht Köln heute angeschlossen.

Stand: 21. April 2016

Bankrecht

Aus für Widerrufsmöglichkeit

Das Widerrufsrecht für Kreditverträge, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, wird voraussichtlich in vier Monaten enden. In der vergangenen Woche hat der Bundestag unter dem Vorwand, Rechtssicherheit schaffen zu wollen, ein ewiges Widerrufsrecht für Altverträge per Gesetz abgeschafft. Damit können Darlehensnehmer, die ihre Verträge zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen haben, mutmaßlich ab dem 21. Juni 2016 diese nicht mehr widerrufen. Die Bankenlobby hat hier also ganze Arbeit geleistet. Durch den Widerruf konnten betroffene Verbraucher erhebliche Summen an Zinsen bzw. Vorfälligkeitsentschädigungen einsparen und neue Darlehensverträge mit deutlich besseren Zinskonditionen vereinbaren. Das letzte Woche beschlossene Gesetz soll am 20. März 2016 in Kraft treten und würde dann die Widerrufsmöglichkeit nach einer Übergangsfrist von drei Monaten beseitigen.

Stand: 23. Februar 2016
 

Bankrecht

Grundlagen und Tipps zur Vorfälligkeitsentschädigung

Jeder Darlehensnehmer kommt in die Situation, sich mit den Vertragsdetails eines Darlehens auseinanderzusetzen. Dabei liegt das Augenmerk bei den Vertragsdetails nicht nur auf der Darlehenssumme, dem Zinssatz und der Laufzeit des Darlehens. Aufgrund dessen, dass Darlehen in der Regel über fünf und mehr Jahre andauern, spielen Themen wie die frühzeitige Ablösung oder die Darlehenskündigung durch z. B. plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit eine wichtige Rolle. Erfahrungen zeigen, dass vor allem die Vorfälligkeitsentschädigung und die Widerrufsbelehrung genau geprüft werden sollten. Wer ganz sicher gehen möchte, kann den Darlehensvertrag vor der Unterzeichnung einem Angestellten vom Verbraucherschutz oder einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Weitere Informationen hierzu finden sich nun bei http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net gebündelt.

Stand: 10. Februar 2016

Wikipedia

Für unsere bescheidene Unterstützung im vergangenen Jahr bedankt sich Wikipedia mit einer sehr freundlichen e-mail, die wir hier veröffentlichen möchten:

"Lieber Herr von Moers,

wir haben es geschafft. Am 31.12.2015 haben wir unser Spendenziel für 2016 erreicht. Diesen Erfolg haben wir den über 422.000 Menschen in Deutschland zu verdanken, die Wikipedia in den letzten Wochen etwas zurückgegeben haben. Auch Sie sind Teil dieses Erfolgs, lieber Herr von Moers.

Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre außergewöhnliche Unterstützung und für das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken."

Stand: 22.01.2016

weiter...

Bankrecht

Widerrufsbelehrungen

Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem Hinweisbeschluß vom 6. November 2015 bestätigt, daß die im Jahr 2005 von der beklagten Sparkasse verwendete Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Dies dürfte Auswirkungen auf alle von den Sparkassen der Region bis ins Jahr 2008 verwandten Widerrufsbelehrungen haben. Im entschiedenen Fall können die Darlehensnehmer damit ihre Darlehen auch heute noch widerrufen. Das Oberlandesgericht Köln hält damit ein Urteil des Landgerichtes Aachen vom 25. Juni 2015, Az.: 1 O 365/14 (siehe unsere Mitteilung aus August 2015), aufrecht. Der Senat sieht eine klare inhaltliche Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung, so daß es der beklagten Sparkasse verwehrt ist, sich auf einen Vertrauensschutz zu berufen.

Stand: 13. November 2015

Bankrecht

Kontoführungsgebühren

Der Bundesgerichtshof setzt den Banken weiter zu. Nach den aufsehenerregenden Urteilen zu Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen und der Unwirksamkeit von Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen hatte sich der Bundesgerichtshof im Juli mit den Kontoführungsgebühren in Preis- und Leistungsverzeichnissen auseinanderzusetzen. Auch dieses Mal ging die Entscheidung zulasten der Banken aus. Namentlich die Buchungspostenentgelte der Sparkassen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. Juli 2015 für unwirksam erklärt. Dieses Urteil dürfte auch für Buchungspostenentgelte anderer Banken gelten. Damit können Bankkunden - diesmal auch Unternehmen - die für Buchungsposten gezahlten Entgelte für Jahre zurückfordern. Die Frage der Verjährung war nicht Gegenstand der Entscheidung. Nach der Rechtsprechung zu den Bearbeitungsgebühren wäre aber möglicherweise eine Rückforderung seit Bestehen der Geschäftsbeziehung denkbar.

Stand: 10. November 2015

Bankrecht

Widerrufsbelehrungen

Das Landgericht Köln hält Widerrufsbelehrungen der Münchener Hypothekenbank für unwirksam. Mit Urteil vom 17. März 2015 hat das Landgericht Köln eine Widerrufsbelehrung der Münchener Hypothekenbank beanstandet und den Widerruf unserer Mandanten für berechtigt erklärt. In der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2008 fehlte der Zusatz in den Widerrufsfolgen, daß Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen 30 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung zu erfüllen sind. Besonderheit des Falles war, daß dieser Zusatz zwar Gegendstand der Musterwiderrufsbelehrung war, der Gesetzestext eine Belehrung über die Folgen des Widerrufs nicht zwingend vorschrieb. Das Landgericht Köln vertritt in seinem Urteil aber die Auffassung, daß die Bank, soweit sie auf die Widerrufsfolgen hinweist, dies auch vollständig und richtig machen muß.

Stand: 27. Oktober 2015

Business Run Cologne

Zum achten Mal nahmen die Rechtsanwälte von Moers am HRS Business Run Cologne teil. Damit waren wir nur einmal seit dem Beginn des Laufes nicht dabei. Trotz der brütenden Hitze haben alle drei Starter die Strecke erfolgreich absolvieren können. 

Stand: 17. August 2015

Bankrecht

Widerrufsbelehrungen

Das Landgericht Aachen kippt die Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Aachen. Mit seinem Urteil vom 25. Juni 2015, Az.: 1 O 365/14, erklärt das Landgericht Aachen den Widerruf zweier Darlehensverträge der Sparkasse Aachen aus Dezember 2005 für wirksam. Die von der Sparkasse Aachen verwendete Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft gewesen. Die Sparkasse Aachen könne sich auch nicht auf einen Vertrauensschutz berufen, weil sie ihre Widerrufsbelehrung gegenüber dem gesetzlichen Muster im Bereich "Finanzierte Geschäfte" maßgeblich geändert habe. Dabei käme es nicht darauf an, daß im zu entscheidenden Fall kein finanziertes Geschäft vorgelegen habe, denn es sei alleine entscheidend, daß die Sparkasse Aachen den Mustertext einer eigenen Bearbeitung unterzogen habe.

Stand: 4. August 2015

Bausparverträge

Kündigung durch Bausparkassen

Die aktuell laufenden Kündigungen von Bausparverträgen durch die Bausparkassen sind in vielen Fällen wohl unberechtigt.

Bausparverträge, die zwar zuteilungsreif aber noch nicht vollständig eingezahlt sind, können, soweit die Regelung des § 489 BGB Anwendung findet, erst zehn Jahre nach Erhalt der vollständigen Darlehenssumme durch die Bausparkasse gekündigt werden. Als Darlehenssumme ist dann die vereinbarte Bausparsumme anzusehen.

Gem. 489 BGB wäre eine Kündigung also erst zehn Jahre nach Einzahlung der vollständigen Bausparsumme/Darlehenssumme und nicht zehn Jahre nach der Zuteilungsreife möglich. So sieht dies auch die gängige Rechtsprechung.

Das Urteil des Landgericht Mainz, welches eine Kündigung nach § 489 BGB zehn Jahre nach Zuteilungsreife auch bei nicht vollständig angesparten Bausparverträgen für zulässig hält, ist in der Lehre deutlich kritisiert worden. Nach diesseitiger Auffassung wird es sich daher um ein Einzelfallurteil handeln, welches keine Bestätigung durch die Rechtsprechung anderer Gerichte erfahren wird.
 

Stand: 25. Juni 2015

Bankrecht

Widerrufsbelehrungen

Seit Beginn dieses Jahres konnten wir zwischenzeitlich fünf außergerichtliche Vergleiche mit einigen Banken und Versicherungen zugunsten unserer Mandanten erzielen (u.a. mit der Sparkasse Düren, der AXA und der ABN AMRO). Leider ist dies immer noch die Ausnahme; der Regelfall ist, daß wir gegen Banken nach Erklärung des Widerrufs für unsere Mandanten gerichtlich vorgehen müssen. Standard ist, daß die Bank die Anerkennung des Widerrufs verweigert (so z.B. die Sparkasse KölnBonn, die Kreissparkasse Köln etc.). Dementsprechend haben wir seit Anfang Mai erneut acht Banken gerichtlich in Anspruch nehmen und werden noch weitere Klagen diesen Monat einreichen müssen.

Stand: 18. Mai 2015

Fahrzeugumstellung

Erstes Stromauto in Dienst gestellt

Nachdem zu der kleinen Fahrzeugflotte der Rechtsanwälte von Moers bereits seit einigen Jahren nur noch Öko-Modelle und ein Fahrzeug mit Gasanlage zählen, haben wir nun seit Ende Februar 2015 das erste rein elektrisch angetriebene Fahrzeug in Dienst gestellt. Es handelt sich dabei um den E-Golf von Volkswagen - also kein Hybrid-Fahrzeug sondern ein reines Elektroauto.

Stand: 26. März 2015

Bankrecht

Widerruf von Darlehensverträgen

Trotz der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu Fehlerin in Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen sind die wenigsten Banken bereit, sich außergerichtlich mit ihren Kunden über deren bestehendes Widerrufsrecht zu einigen. Auch bei eindeutigen Sach- und Rechtslagen lassen sich zahlreiche Banken lieber verklagen als sich mit ihren Kunden zu einigen. Nichtsdestotrotz unternehmen wir grundätzlich zunächst einen oder - auf Wunsch des Mandanten - auch mehrere außergerichtliche Einigungsversuche. Leider verlaufen diese, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ergebnislos. Dementsprechend mußten wir alleine in den letzten zwei Wochen sechs Banken verklagen, darunter u.a. die Deutsche Bank, die Sparda-Bank und die PSD-Bank.

Unsere Mandanten weisen wir bei Mandatsannahme längst ausdrücklich darauf hin, daß die Führung eines Klageverfahrens gegen die Bank notwendig sein wird.

Stand: 16. März 2015

weiter...

Bankrecht

Widerruf von Darlehensverträgen

Wie die Stiftung Warentest berichtet, hat das Land­gericht Köln mit Beschluß vom 16. Oktober 2014, Az.: 31 O 425/14, es der Fa. DSL Bank per einstweiliger Verfügung untersagt, ihre fehler­hafte Widerrufs­belehrung zu einem Darlehensvertrag als „hinreichend und nicht irreführend“ auszugeben. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden hatte die Fa. DSL Bank abgemahnt, nachdem diese einen Kunden zurückgewiesen hatte, der seinen Darlehensvertrag widerrufen wollte, und dabei ihre Widerrufsbelehrung als korrekt verteidigt hatte. Der Beschluß ist aber noch nicht rechtskräftig, mehr dazu unter: www.test.de/Kreditwiderruf-Verbot-fuer-irrefuehrende-Ausreden-4768062-0/

Stand: 27. Otober 2014

Bankrecht

Widerruf von Darlehensverträgen

Leider zeigt sich die Mehrheit der deutschen Banken inzwischen uneinsichtig, soweit die Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit von Widerrufsbelehrungen betroffen ist. Die Rechtsanwälte von Moers haben daher drei weitere Banken im Oktober gerichtlich in Anspruch nehmen müssen.

Das ARD-Magazin PlusMinus berichtet über mögliche Absprachen zwischen den Banken. Dort heißt es: "Die Verbraucherzentralen haben mittlerweile das Bundeskartellamt eingeschaltet, um mögliche Absprachen unter den Banken untersuchen zu lassen." Den vollständigen Bericht finden Sie unter: www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/2014/immobilienfinanzierung-100.html

Die Stiftung Warentest hält auf ihrer Internetseite aber inzwischen eine Liste von Banken vor, die zu einer Umfinanzierung auch dann bereit sind, wenn der Kunde seinen vorherigen Vertrag widerrufen hat (www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-4764951/).

Stand: 17. Oktober 2014

BANKRECHT

Widerruf von Darlehensverträgen

Die Sommerpause ist vorbei. Die Rechtsanwälte von Moers haben in der letzten Woche neuerlich zwei Kreditinstitute verklagen müssen, die den berechtigten Widerruf von Immobiliendarlehen nicht anerkannt und auch eine vergleichsweise Einigung abgelehnt hatten. Zwei weitere Banken, die ebenfalls eine vergleichsweise Einigung abgelehnt haben, müssen noch diesen Monat gerichtlich in Anspruch genommen werden.

Stand: 9. September 2014

IMMOBILIENRECHT

Widerruf von Darlehensverträgen und Rechtsschutzversicherung

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von rechtsschutzversicherten Verbrauchern erheblich gestärkt. Soll ein Darlehensvertrag, der schon länger läuft als die Rechtsschutzversicherung besteht, widerrufen werden, muss die Rechtsschutzversicherung die Deckung übernehmen, wenn die Ablehnung des Widerrufsrechtes im versicherten Zeitraum liegt. Auf den Abschluss des Darlehensvertrages kommt es hierbei nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2013, Az.: IV ZR 23/12).

Stand: 26. August 2014

IMMOBILIENRECHT

Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat in der Zeitschrift Finanztest Heft 07 aus 2014 auf die Fehlerhaftigkeit zahlloser Kreditverträge insbesondere auch Immobilienkredite hingewiesen. Den Artikel "So kommen Sie aus teuren Kreditverträgen raus" finden Sie unter www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-0/. Im Zusammenhang mit diesem Artikel hat die Stiftung Warentest auch eine Liste der Rechtsanwälte veröffentlicht, die bereits erfolgreich, die Rechte Immobilienkredite bei Banken widerrufen haben, auf der auch die Rechtsanwälte von Moers aufgenommen wurden. Die Liste finden Sie unter www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-4719373/.

Stand: 12. August 2014

IMMOBILIENRECHT

Widerruf von Darlehensverträgen

Mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam, da diese dem für ihre Wirksamkeit erforderlichen Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht entsprechen (BGH, Urteile vom 09. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08; vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08; vom 10. März 2011 - XIII ZR 82/10; vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10). 

Da die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Widerrufsfrist von zwei Wochen erst mit der wirksamen Widerrufsbelehrung beginnt, können noch viele Darlehensverträge mit der Rechtsfolge widerrufen werden, dass im Falle eines erfolgreichen Widerrufes keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen ist.

Die Rechtsanwälte von Moers haben bereits viele Darlehensverträge überprüft und diese auch erfolgreich widerrufen können.

Daher stehen wir Ihnen zur Überprüfung Ihrer Darlehensverträge, die Sie vom November 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen haben, gerne zur Verfügung.

Stand: 18. März 2014

VERSICHERUNGSRECHT

Widerruf von Versicherungsverträgen

Der Europäische Gerichtshof hält die zeitliche Begrenzung des Rücktrittsrechtes von Versicherungsnehmern in dem alten § 5a VVG für unwirksam. Nach Auffassung der Allianz können damit zahlreiche Versicherungsverträge, die in den Jahren zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, noch widerrufen werden, wenn die damalige Widerrufsbelehrung unzutreffend war. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof betrifft damit wohl 108 Mio. Versicherungsverträge mit einem Prämienaufkommen von rund 400 Mrd. Euro.

Die Rechtsanwälte von Moers stehen zur Überprüfung von laufenden Versicherungsverträgen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, auf die Möglichkeit des nachträglichen Widerrufs gerne bereit. 
 

Stand: 21. Februar 2014

INSOLVENZRECHT

Aus für Steuersünder!

In der Insolvenzordnung treten ab 1.7.2014 wesentliche Änderungen in Kraft. Die Änderung macht die Restschuldbefreiung bereits früher möglich. Generell wird wie bisher gem. § 300 Abs. 1 InsO nach sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden. Diese Frist verkürzt sich aber auf drei Jahre nach § 300, Abs. 1, Ziff. 2 InsO, wenn der Schuldner mindestens 35 % seiner Schulden und die gesamten Verfahrenskosten in diesem Zeitraum zu zahlen oder auf fünf Jahre nach § 300, Abs. 1, Ziff. 3 InsO, wenn der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums zumindest die gesamten Verfahrenskosten zahlen kann. In den übrigen Fällen bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Sehr wichtig sind die neuen Ausnahmen von der Restschuldbefreiung. Zum jetzigen Zeitpunkt sind ausschließlich Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sowie Geldstrafen und -bußen o.ä. von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Hier werden durch die Gesetzesänderung neue Ausnahmen ergänzt, dabei handelt es sich um:

• Ansprüche aus rückständigem Unterhalt und
• Steuerschulden, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.

Damit können Steuersünder nur noch bei Insolvenzeröffnung bis zum 1. Juli 2014 auch mit einer Befreiung von der Steuerschuld rechnen. Bei späterer Insolvenzeröffnung bleibt die Steuerschuld auch nach erfolgreicher Restschuldbefreiung bestehen.

Mit der Änderung kann auch bereits nach fünf Jahren ein neuer Antrag gestellt werden (bisher erst nach zehn Jahren). Die Gesetzesänderung sieht noch weitere Neuregelungen vor, auf deren Darstellung wir hier aus Platzgründen verzichtet haben.

 Stand: 04. Februar 2014

STEUERRECHT

Schenkungssteuer bei gemeinsamem Konto

Führen Ehegatten ein gemeinsames Konto ist es durchaus üblich, daß die auf das Konto eingezahlten Beträge erhebliche Differenzen zwischen den beiden Ehegatten aufweisen. Die Finanzämter machen sich diese Differenzen nun zunutze und gehen von einer Schenkung des Ehegatten aus, der die deutlich höheren Beträge zugunsten des anderen Ehegatten aus, wenn beide Ehegatten wechselseitig über das Kontoguthaben verfügen, da bei einem Oderkonto beide Kontoinhaber zu gleichen Teilen berechtigt sind. Der Bundesfinanzhof hat diese Praxis gebilligt (BFH Az.: II R 33/10). Damit kann Schenkungssteuer anfallen, wenn einer der beiden Ehegatten erhebliche Mehrbeträge auf ein gemeinsames Konto einzahlt, die den Freibetrag von EUR 500.000,00 in zehn Jahren übersteigen, aber beide Ehegatten über das Geld z.B. durch regelmäßige Abhebungen verfügen. 

Stand: 1. Oktober 2012