Die englische Limited wird für inländische Unternehmer zunehmend uninteressanter. Nachdem der deutsche Gesetzgeber vor einigen Jahren mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bereits eine Alternative geschaffen hat, will der Bundesgerichtshof nun auch die strengen Haftungsmaßstäbe des GmbH-Gesetzes - namentich § 64 GmbHG - auf den direcor einer Limited anwenden, wenn das Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet wird (BGH Urteil vom 15.03.2016, Az.: II ZR 119/14). Ein Vorteil der Limited ist damit kaum noch ersichtlich. Außerdem ist nach wie vor völlig ungeklärt, was mit diesen Gesellschaften geschehen wird, wenn Großbritannien aus der Europäischen Union austreten wird.
 
Stand: 27. Januar 2017
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Freitag, 27.01.2017

Gesellschaftsrecht

Limited

Autor/in: Volker v. Moers