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Montag, 08.06.2026
Kein Verbrenner-Aus
BGH weist Klagen ab
Der Bundesgerichtshof hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes auf ein vorgezogenes Verbrenner-Aus letztinstanzlich abgewiesen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in ihren Klagen gefordert, daß BMW und Mercedes verpflichtet werden sollten, bereits ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr in den Verkehr zu bringen. Der Bundesgerichtshof hat in beiden Verfahren die Klagen der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen, da ein Einzelanspruch auf Einhaltung der globalen Klimaziele gegen bestimmte Unternehmen nicht bestehe. Ein möglicherweise rechtswidriger Zustand ließe sich den verklagten Automobilkonzern jedenfalls nicht zurechnen. Eine Verantwortlichkeit der beiden Automobilkonzerne für künftig zu ergreifende Klimaschutzmaßnahmen lehnt der Bundesgerichtshof ab.
Stand: 8. Juni 2026
Autor/in: Volker v. Moers
