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Donnerstag, 07.01.2021

Corona-Krise Dezemberhilfe

Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember kann ab sofort beantragt werden. Bereits gestern konnten Soloselbständige mit der Antragstellung beginnen; heute können auch die sogenannten prüfenden Dritten, d.h. u.a. Steuerberater oder Rechtsanwälte, Anträge für Unternehmerinnen und Unternehmer stellen. Viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) sind aufgrund der aktuellen Corona-Lage weiterhin von Corona-bedingten Schließungen betroffen. Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe können diejenigen Betroffenen, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gibt es die Möglichkeit für Abschlagszahlungen. Erste Abschlagszahlungen werden voraussichtlich Anfang Januar fließen. Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.

Weiter wird für Monate ab Januar 2021 Überbrückungsgeld III gewährt.

Stand: 7.01.2021

Autor/in: Volker von Moers