Miet- und Leasingrecht

In unserem Dezernat für Miet- und Leasingrecht vertreten wir die rechtlichen Interessen von Vermietern, Hausverwaltungen, Mietern und Leasingnehmern umfassend. Hierzu gehört auch die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten vor den zuständigen Gerichten. Des weiteren stehen wir unseren Mandanten bei der Prüfung und dem Abschluß entsprechender Verträge sowie bei deren Auflösung und Abrechnungen zur Verfügung. Zu den Aufgaben in diesem Dezernat gehört auch die Übernahme von Zwangsverwaltungen und alle Fragestellungen des Wohnungseigentumsrechtes.

Unsere Kompetenzen liegen insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Prüfung von Miet- und Leasingverträgen,
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Kündigungen für Miet- und Leasingverträge,
  • Vertretung in miet- und leasingrechtlichen Verfahren,
  • Überprüfung von jährlichen Nebenkostenabrechnungen,
  • Prüfung von Leasingabrechnungen,
  • Verhandlung und Durchführung von Mieterhöhungen,
  • Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen,
  • Verfahren gegen Beschlüsse von Wohnungseigentümerversammlungen und
  • Durchführung von Zwangsverwaltungen für Gerichte.

Im mietrechtlichen Bereich haben wir nahmhafte Kölner Hausverwaltungen ständig beraten und vertreten. Zu unseren Mandanten gehören neben Investoren bzw. Kapitalanlegern auch Inhaber und Geschäftsführer ortsansässiger Betriebe, deren Immobilienportefouille von uns betreut wird. Insoweit sind wir mit Fragen der Nebenkostenabrechnungen ebenso betraut wie mit Problemen des Wohnungseigentümerrechts. Im Leasingrecht haben wir Verfahren gegen eine Vielzahl von Banken der Automobilbranche geführt und dort Fragen der Abrechnung fristgemäßer oder vorzeitig gekündigter Verträge für unsere Mandanten zufriedenstellend klären können.

Ihr Ansprechpartner: Claus Koslowski