Bankrecht

Bankrecht

Im Kompetenzbereich Bankrecht vertreten wir unter anderem die Interessen von Anlegern gegenüber Kreditinstituten. Daneben beraten wir auch in allen Angelegenheiten, die Darlehen, Bürgschaften oder Kreditsicherheiten zum Gegenstand haben.

Unsere Tätigkeiten im Bankrecht erstrecken sich unter anderem auf folgende Gebiete:

  • Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Anlagegeschäften,
  • Beratung bei Kreditvergabe- und Kündigung,
  • Erstellung von Finanzierungsplänen,
  • Bestellung, Löschung und Inanspruchnahme von Sicherheiten und Bürgschaften sowie
  • Verhandlungen mit Banken bei der Rückzahlung von Krediten.

Im Bereich Finanzdienstleistungen waren wir mehrfach im Auftrag von Mandanten mit der verantwortlichen Betreuung von Immobilienfonds während der Anlaufphase befasst. In diesem Zusammenhang wurden von uns unter anderem die erforderlichen Verträge konzipiert und aufgesetzt.

Im Kapitalanlagebereich wurden Ansprüche von Anlegern gegen Kreditinstitute wegen schuldhafter Falschberatung bei der Geldanlage von uns geltend gemacht und erfolgreich durchgesetzt.

Ihr Ansprechpartner: Claus Koslowski